Zentralstelle finden
Die Zentralstellen sind Partnerinstitutionen, die mit dem DGJW zusammenarbeiten. Sie sind zuständig für die erste Bearbeitung und Bewilligung bestimmter Anträge. Die Funktion der Zentralstellen existiert zurzeit nur in Deutschland. Sie sind zuständig für bestimmte Träger je nach Bereich und Sitz. In Deutschland sind die meisten Organisationen einer Zentralstelle, die die Funktion einer Dachorganisation hat, unterstellt.
Öffentliche Träger oder Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft (Gemeinden, Städte, Landkreise), sowie Vereine oder Träger mit Sitz in einem Bundesland und die ausschließlich innerhalb dieses Bundeslandes agieren, unterliegen dem Länderverfahren. Bitte kontaktieren Sie die zuständige Zentralstelle in Ihrem Bundesland. Dies ist der erste Schritt, um Informationen über den deutsch-griechischen Jugendaustausch in Ihrer Region zu erhalten.
Falls Sie Ihre Zentralstelle nicht auf dieser Seite finden, kontaktieren Sie uns bitte unter leipzig@egin-dgjw.org, um Informationen über die für Sie zuständige Zentralstelle zu erhalten.
Die vollständigen und von allen Partnern unterzeichneten Anträge auf Förderung einer Jugendbegegnung vor Ort müssen uns die Zentralstellen bis zum 1. November des vorherigen Jahres zuschicken.
Bitte beachten Sie, dass die Zentralstellen ihre Fristen individuell festlegen.