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Förderung

Anträge

**** Wir freuen uns sehr über die vielen Anträge für Austauschprogramme im Jahr 2024. Die Einreichungsfrist ist am 1. November 2023 abgelaufen. Falls wir im Laufe des Jahres über Restmittel verfügen, und weitere Anträge für das Jahr 2024 möglich sind, informieren wir Sie hier darüber. Wir unterstützen Sie gern, wenn Sie Begegnungen für das Jahr 2025 planen.****

Für jedes Projekt muss ein von beiden Partnerorganisationen gemeinsamer Antrag gestellt werden.

Alle Anträge müssen bei der zuständigen Zentralstelle bzw. dem zuständigen Dachverband gestellt werden.

Die Zentralstellen sind Partnerinstitutionen, die mit dem DGJW zusammenarbeiten. Sie sind zuständig für die erste Bearbeitung und Bewilligung bestimmter Anträge. Die Funktion der Zentralstellen existiert zur Zeit nur in Deutschland. Sie sind zuständig für bestimmte Träger je nach Bereich und Sitz. In Deutschland sind die meisten Organisationen einer Zentralstelle, die die Funktion einer Dachorganisation hat, unterstellt.

Für die schulischen Projekte und die Projekte des Sports ist das DGJW Büro in Thessaloniki (Anagenniseos 10,  54627 Thessaloniki) zuständig.

Für die außerschulischen Projekte (mit Ausnahme des Sports) ist das DGJW Büro in Leipzig (Markt 10, 04109 Leipzig) zuständig. Hierbei spielt es keine Rolle, wer Gastland oder Gastgeber ist.

Für Kleinprojekte sind beide Büros zuständig. Deutsche Träger können den Antrag bei der zuständigen Zentralstelle  formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan und ohne Antragsfrist laufend stellen. Griechische Träger können den Antrag sowohl in Leipzig als auch in Thessaloniki formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan und ohne Antragsfrist laufend stellen. Bitte bedenken Sie, dass eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig ist.

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Nach der Bewilligung

Für Zentralstellen

Material für Begegnungen

Termine & Fristen

Die vollständigen und von allen Partnern unterzeichneten Anträge auf Förderung einer Jugendbegegnung vor Ort müssen uns die Zentralstellen bis zum 1. November des vorherigen Jahres zuschicken.

Bitte beachten Sie, dass die Zentralstellen ihre Fristen individuell festlegen. Wenn Sie unsicher sind, wer Ihre zuständige Zentralstelle ist, wenden Sie sich bitte an leipzig@egin-dgjw.org

Während des laufenden Jahres wird es die Möglichkeit für Förderung weiterer Programme geben (Restmittelprogramme). Informationen und Fristen dazu finden Sie unter Aktuelles.

Für diese Programme gilt nach den Förderrichtlinien eine Antragsfrist von drei Monaten vor der Durchführung des Projekts.

Anträge für Online-Projekte müssen bis spätestens drei Monate vor Durchführung des Programms beantragt werden.

Kleinprojekte können nach den Richtlinien des DGJW formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan beantragt werden. Es ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig.

Förderkriterien

  • Die Teilnehmer sind 12 bis 29 Jahre alt.
  • Die Teilnehmer haben ihren Wohnort in Deutschland oder Griechenland und das Recht ins Ausland zu reisen.
  • Die Anträge werden von Trägern (Einzelantragstellern und Zentralstellen mit Zuständigkeit für mehrere Einzelantragsteller) in Deutschland und Griechenland gestellt, die als juristische Person in der Lage sind, die rechtliche, fachliche und pädagogische Verantwortung für die Durchführung von Projekten zu tragen und die administrativen Voraussetzungen zur verwaltungsmäßigen Abwicklung zu erfüllen.

Übersicht Förderungsmöglichkeiten

Förderung der Programmkosten *bis
Unterbringung in Familien20 €
Unterbringung in Hostels, Hotels, Zeltlagern35 €
Sprachmittllung und/oder Sprachanimation150 €
Förderung der Reisekosten0,12 €/km
Zuschuss Vorbereitung und Auswertung pro Projekt und pro Land300 €
Verwaltungskostenzuschuss für Zentralstellen100 €

* pro Teilnehmer*in pro gemeinsamen Programmtag

Kleinprojekte können eine Förderung von bis zu 1.000 € bekommen. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus eigenen Mitteln kommen.
Für hybride Jugendbegegnungen werden zusätzlich für die technische Unterstützung 60 € pro Tag gemeinsames Programms bereitgestellt.

Wir fördern nicht

  • Das Studium oder den wissenschaftlichen Austausch (z.B. Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land, wissenschaftliche Studien und Vorhaben)
  • Kommerzielle und touristische Projekte
  • Baumaßnahmen (Es werden keine Zuschüsse zu Bau, Erwerb, Einrichtung oder Bauerhaltung von Stätten der Jugendbildung und Jugendbegegnung gewährt.)
  • Multilaterale Projekte (Projekte, an denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus insgesamt mehr als drei Ländern teilnehmen)
  • unilaterale Gedenkstättenfahrten
  • individuelle Aufenthalte im anderen Land (z.B. private Teilnahmen an Sprachkursen oder Au-Pair-Aufenthalte)
  • Schulaustauschjahre im anderen Land
  • Personalkosten

FAQ

Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen bezüglich der Antragstellung beim Deutsch-Griechischen Jugendwerk.
Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, dann schreiben sie uns an info@egin-dgjw.org

Programmarten und Anträge

Welche Programmarten können gefördert werden?

Das DGJW fördert deutsch-griechische Projekte, das heißt Projekte, die gemeinsam von einer griechischen und einer deutschen Partnergruppe durchgeführt werden.
Konkreter:

  • Begegnungen von Jugendlichen zwischen 12 und 29 Jahren
  • Fachprogramme (Zusammenarbeit und Austausch von Fachkräften, die sich in der Jugendarbeit engagieren)
  • Trilaterale Programme (mit Teilnehmer*innen aus Deutschland, Griechenland und einem Drittland)
  • Praktika und Hospitationen
  • Kleinprojekte (siehe unten)

Ein Projekt, also eine sogenannte Jugendbegegnung, darf eine Dauer von 5 (bei Fachkräfteprogrammen 4) bis 30 Tagen haben. Ein Projekt darf nicht dem Tourismus dienen. Es muss ungefähr die gleiche Zahl von Teilnehmer*innen aus beiden Ländern dabei sein (bei Jugendbegegnungen mindestens 5).

Wer ist antragsberechtigt?

Anträge können von Trägern (Einzelantragstellern und Zentralstellen mit Zuständigkeit für mehrere Einzelantragsteller) in Deutschland und Griechenland gestellt werden, die als juristische Person in der Lage sind, die rechtliche, fachliche und pädagogische Verantwortung für die Durchführung von Projekten zu tragen und die administrativen Voraussetzungen zur verwaltungsmäßigen Abwicklung zu erfüllen. Der Antrag wird gemeinsam durch den deutschen und den griechischen Träger gestellt.

Was sind Kleinprojekte?

Kleinprojekte sind Aktivitäten, die gemäß unseren Richtlinien nicht als Jugendbegegnung oder Fachkräfteprogramm beantragt werden können, aber dem deutsch-griechischen Jugendaustausch in besonderer Weise dienen.

Die Kleinprojekte sollen die (schon bewilligten oder noch nicht bewilligten) deutsch- griechischen Austauschprogramme von Jugendlichen unterstützen. Sie können eine Förderung in Höhe von bis zu 1000 Euro bekommen. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus eigenen Mitteln kommen.

Kleinprojekte können nach den Richtlinien des DGJW formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan beantragt werden. Die Anträge können ohne Frist laufend gestellt werden. Für diese Anträge ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig.

Meistens werden Kleinprojekte im Rahmen schon bewilligter Projekte extra angemeldet. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Jugendbegegnung kreieren die Teilnehmer*innen aus Deutschland und Griechenland gemeinsam ein Graffiti. Danach wollen sie als Erinnerung ihr Werk auf T-Shirts drucken. Die Finanzierung dieses Anliegens kann als Kleinprojekt beantragt werden.

Kleinprojekte können auch digital durchgeführt werden (siehe unten).

An wen wenden sich deutsche und griechische Träger, um ein Kleinprojekt zu beantragen?

Die deutschen Träger wenden sich an die zuständige Zentralstelle, die griechischen Träger wenden sich direkt an das DGJW.

Können Onlineprojekte gefördert werden?

Onlineprojekte können auch gefördert werden. Es gibt zwei Kategorien von Onlineprojekten:

1. Online oder Hybride Jugendbegegnung

Bei den hybriden Jugendbegegnungen trifft sich die deutsche Gruppe in Deutschland vor Ort, die griechische Gruppe in Griechenland vor Ort und die beiden Gruppen treffen sich online, um zusammen zu arbeiten.

Bei den online Jugendbegegnungen treffen sich alle Teilnehmer*innen online. Förderkriterien für diese Onlineprojekte:

  • Mindestdauer 4 Tage, diese müssen nicht aufeinander folgen
  • Ein Programmtag umfasst mindestens 2 Stunden gemeinsamen Programms
  • Mindestens 50% des Programms werden gemeinsam online durchgeführt. Die verbleibende Zeit kann auch in den nationalen Gruppen gearbeitet werden.
  • Für die hybriden Jugendbegegnungen gelten die Finanzierungsbeträge, die auch für die Präsenz-Jugendbegegnungen gelten (siehe Tabelle unten). Sowohl der deutsche als auch der griechische Träger gelten als Gastgeber. Zusätzlich werden für die technische Unterstützung der Jugendbegegnung bis zu 60 Euro pro Tag gemeinsamen Programms bereitgestellt.

2. Online-Kleinprojekte

Für Online Kleinprojekte gelten die entsprechenden Konditionen: Sie können eine Förderung von bis zu 1000 Euro bekommen. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus eigenen Mitteln kommen. Deren Finanzierung kann formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- Und Finanzierungsplan beantragt werden. Die Anträge können ohne Frist laufend gestellt werden. Für diese Anträge ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig.

Können Hybridprojekte, teils online teils vor Ort, gefördert werden?

Ja, Sie können solche Projekte realisieren (siehe oben, Frage zu Onlineprojekten).

Antragstellung

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Alle Anträge müssen bei der zuständigen Zentralstelle bzw. dem zuständigen Dachverband gestellt werden.

Die Zentralstellen sind Partnerinstitutionen, die mit dem DGJW zusammenarbeiten. Sie sind zuständig für die erste Bearbeitung und Bewilligung bestimmter Anträge. Die Funktion der Zentralstellen existiert zur Zeit nur in Deutschland. Sie sind zuständig für bestimmte Träger je nach Bereich und Sitz. In Deutschland sind die meisten Organisationen einer Zentralstelle, die die Funktion einer Dachorganisation hat, unterstellt.

Für die schulischen Projekte und die Projekte des Sports ist das DGJW Büro in Thessaloniki (Anagenniseos 10,  54627 Thessaloniki) zuständig.

Für die außerschulischen Projekte (mit Ausnahme des Sports) ist das DGJW Büro in Leipzig (Markt 10, 04109 Leipzig) zuständig. Hierbei spielt es keine Rolle, wer Gastland oder Gastgeber ist.

Für Kleinprojekte sind beide Büros zuständig. Deutsche Träger können den Antrag bei der zuständigen Zentralstelle  formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan und ohne Antragsfrist laufend stellenstellen. Griechische Träger können den Antrag sowohl in Leipzig als auch in Thessaloniki formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan und ohne Antragsfrist laufend stellen. Bitte bedenken Sie, dass eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig ist.

Muss der Antrag durch eine Zentralstelle gestellt werden?

Grundsätzlich muss ein Antrag über eine Zentralstelle bei uns gestellt werden.

Die Zentralstellen sind Partnerinstitutionen, die in Deutschland mit dem DGJW zusammenarbeiten. Sie sind die ersten Ansprechpartner für deutsche Träger, die einen Antrag beim DGJW stellen wollen und können beim DGJW Sammelanträge für die Träger in ihrer Zuständigkeit einreichen. Wer nicht weiß, welche Zentralstelle für die eigene Organisation zuständig ist, kann dies beim DGJW erfragen.

Anträge für Projekte des Sports werden beim DGJW Büro Thessaloniki. (P.O. Box 10498, GR-54110 Thessaloniki) durch die zuständigen Zentralstelle gestellt.

Alle außerschulischen Projekte sowie Jugendaustausch-Fachprogramme werden beim DGJW Büro Leipzig (Markt 10, 04109 Leipzig) durch die zuständigen Zentralstelle beantragt.

Anträge für schulische Projekte, die in Griechenland stattfinden, werden beim DGJW Büro Thessaloniki. (P.O. Box 10498, GR-54110 Thessaloniki) gestellt.

Anträge für schulische Projekte, die in Deutschland stattfinden, werden beim DGJW Büro Thessaloniki. (P.O. Box 10498, GR-54110Thessaloniki) durch die zuständigen Zentralstelle gestellt.

Kleinprojekte (siehe oben) können bei beiden DGJW-Büros (entweder in Leipzig oder in Thessaloniki) durch die zuständigen Zentralstelle, in den Fällen, bei denen das möglich ist) beantragt werden.

Anträge für Praktika oder Hospitationen können bei beiden DGJW-Büros (entweder in Leipzig oder in Thessaloniki) durch die zuständigen Zentralstelle gestellt werden.

In welcher Sprache stellen wir den Antrag?

Unser Antragsformular ist zweisprachig. Unsere Büros in Leipzig und Thessaloniki arbeiten bilingual (Deutsch/Griechisch). Die Antragsteller aus Deutschland füllen die Teile des Antrags, die sie betreffen, auf Deutsch aus, die griechischen Antragsteller auf Griechisch.

Wir empfehlen die Teile, die gemeinsam von beiden Projektpartnern ausgefüllt und von einer Zentralstelle geprüft werden (z.B. Projektbeschreibung), auch auf Deutsch auszufüllen.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss bei uns bis zum 1. November des vorherigen Jahres vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass die Zentralstellen ihre Fristen individuell festlegen. Deswegen empfehlen wir Ihnen, immer mit dem deutschen Träger wegen der Antragsfrist in Kontakt zu bleiben.

Falls das Jugendwerk über Restmittel verfügt, können auch darüber hinaus Projekte beantragt werden, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Für diese Programme gilt nach den Förderrichtlinien eine Antragsfrist von drei Monaten vor der Durchführung des Projekts. Im Jahr 2022 stehen Restmittel zur Verfügung, das heißt Sie können noch Fördermittel für Projekte, die in diesem Jahr durchgeführt werden, beantragen.

Anträge für Onlineprojekte müssen bis spätestens drei Monate vor Durchführung des Programms beantragt werden.

Kleinprojekte können nach den Richtlinien des DGJW formlos und ohne Antragsfrist mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan beantragt werden. Es ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig.

Wird der Antrag über eine Zentralstelle eingereicht, gelten die Fristen der jeweiligen Zentralstelle, deswegen empfehlen wir Ihnen, immer mit dem deutschen Träger wegen der Antragsfrist in Kontakt zu blieben.

Wird der Antrag per Post oder E-Mail gestellt?

Per Post. Das Datum des Poststempels gilt als Datum der Antragstellung.

Sind neben dem Antragsformular noch weitere Unterlagen erforderlich?

1. Das Programm (siehe Antragsformular)

2. Eine Kopie der Reisestrecke (z.B. Google Maps), für die Sie eine Förderung beantragen

3. Der griechische Träger muss eine Kopie der Satzung, das Protokoll der jüngsten Vorstandssitzung oder einen Nachweis dafür, wer den Träger vertritt und rechtsverbindlichim Namen des Trägers zeichnen kann und den Steuerbescheid des vergangenen Jahrs schicken.

Dürfen wir mehr als einen Antrag stellen?

Ja, Sie können mehr als einen Antrag stellen. Jeder Antrag ist ein Programm, ein Austausch.

Wird eine digitale Unterschrift akzeptiert?

Wir können zurzeit keine Projekte ohne das Vorliegen der originalen Unterschrift beider Partner bewilligen. Die griechischen Träger können das Antragsformular digital durch das Onlineportal gov.com beglaubigen. Auf diese Art und Weise beglaubigen griechische Träger den Antrag durch ein elektronisches Siegel und brauchen keine eigenhändige Unterschrift am Ende des Antrags. So kann der gemeinsame Antrag leichter gestellt werden und die Wartezeit wird reduziert. Durch dieses Verfahren können griechische Träger den gemeinsamen Antrag ausfüllen, elektronisch beglaubigen und online an die deutschen Träger senden. Bitte beachten Sie, dass der QR-Code in Papierform deutlich und lesbar sein muss.

Ist eine Kofinanzierung aus anderen Quellen möglich?

Eine Kofinanzierung ist grundsätzlich möglich. Sollte die Kofinanzierung genehmigt werden, ist sie dem DGJW mitzuteilen. Jeder Antrag zu Kofinanzierung durch andere Programme oder andere, bilaterale Jugendwerke wird einzeln geprüft. Ausgeschlossen sind Kofinanzierungen durch das Auswärtiges Amt und den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP).

Teilnehmer*innen

Wie alt sollten die Teilnehmer*innen sein?

Teilnehmen können alle jungen Menschen in Deutschland und Griechenland im Alter von 12  bis 29 Jahren.

Können Teilnehmer*innen, die keine griechische oder deutsche Staatsbürgerschaft besitzen auch gefördert werden?

Ja, solange die Teilnehmer*innen ihren Wohnort in Deutschland oder Griechenland und das Recht ins Ausland zu reisen haben.

Zuschussarten und Höhe der Förderung

Wie hoch sind die Förderungen, die man beim DGJW beantragen kann?

Die Grundlage für die Finanzierung durch das DGJW sind die Förderrichtlinien.

Die Finanzierung durch das DGJW wird ausschließlich als Projektförderung zur Deckung von Ausgaben des Zuschussempfängers und als Teilfinanzierung gegeben. Sie deckt nicht die Gesamtkosten des Projekts.

Förderung der Programmkosten *bisCorona-Zuschuss für Programme vom 1.1. bis 30.9.2022
Unterbringung in Familien20 €15 € pro Teilnehmer*in pro Programmtag
Unterbringung in Hostels, Hotels, Zeltlagern35 €15 € pro Teilnehmer*in pro Programmtag
Sprachmittllung und/oder Sprachanimation150 €
Förderung der Reisekosten0,12 €/km0,3 €/km
Zuschuss Vorbereitung und Auswertung pro Projekt und pro Land300 €
Verwaltungskostenzuschuss für Zentralstellen100 €

* pro Teilnehmer*in pro gemeinsamen Programmtag

Beispiel

Es wird eine Jugendbegegnung mit Teilnehmer*innen aus Leipzig und Thessaloniki organisiert. Die Jugendbegegnung wird in Leipzig stattfinden und beinhaltet 7 Tage gemeinsamen Programms. Es nehmen 10 Jugendliche aus Deutschland, 10 Jugendliche aus Griechenland, 2 Begleiter*innen für jede Gruppe und ein Sprachmittler (insgesamt 25 Personen) teil. Die Finanzierung wird wie folgt berechnet:

Der deutsche Träger (in diesem Fall Gastgeber) beantragt die Programmkosten und der griechische Träger (in diesem Fall Gast) beantragt die Reisekosten.

Programmkosten (Gastgeber*in)

ZuschussartSumme
Unterkunft aller Teilnehmer*innen z.B. im Hostel25 Personen x 7 Tage x 35 €6.125 €
Sprachmittler7 Tage x 150 €1.050 €
Zuschuss Vorbereitung und Auswertung300 €300 €
7.475 €

Reisekosten (Gast)
Die Entfernung Leipzig-Thessaloniki beträgt 1775 Kilometer (laut Google Maps).

ZuschussartSumme
Reisekosten12 Teilnehmer*innen x 0,12 € x 1775 km2.556 €
Zuschuss Vorbereitung und Auswertung300 €300 €
2.856 €

Wer bekommt den Fahrtkostenzuschuss und wer den Zuschuss für die Tagessätze?

Die Fahrkostenzuschüsse (0,12 €/km pro Teilnehmer*in) sind grundsätzlich Bestandteil des gemeinsamen Antrags und werden an die Organisation ausgezahlt, die reist (Gast) und die auch zuständig für die Organisation dieser Reise ist.

Die Kontodaten müssen entweder im Antrag ausgefüllt oder gesondert an das DGJW übermittelt werden. Der Fahrkostenzuschuss ist für die Reise der Gäste von dem Sitz des Trägers zu dem Ort, wo das Programm durchgeführt wird, vorgesehen. Der Gastgeber erhält die Tagessätze für die Unterkunft für die gesamte Gruppe, da er die Verantwortung für den Aufenthalt und das Programm im Gastland hat.

Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?

Der Fahrkostenzuschuss wird pro Teilnehmer*in und pro Kilometer berechnet. Grundlage für die Berechnung ist die einfache Landstrecke zwischen Heimatort und dem Ort der Begegnung. Es ist dem Antrag einen Ausdruck der Wegstrecke beizufügen.

Wer darf den Zuschuss für die Vorbereitung und Auswertung der Projekte im eigenen Land?

Die Förderung für die Vorbereitung und die Auswertung des Projekts (in Höhe von max. 300 €) darf jeder Träger für Projekte, die in dem Land stattfinden, in dem sich sein Sitz befindet, beantragen. Die Förderung ist für Aktionen vorgesehen, die der Vorbereitung und der Auswertung des Programms dienen. Das heißt sowohl der Gastgeber-Träger als auch der Gast-Träger dürfen sie beantragen (jeder ein Mal pro Projekt). Damit ist die jeweilige Vor- und Nachbereitung sowohl des Gastes als auch des Gastgebers im jeweiligen Heimatland, in Abweichung von einer gemeinsamen bilateralen Vorbereitung an einem Ort, gemeint. Die anfallenden Kosten für die Vorbereitung und Auswertung müssen im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens belegt werden. Unsere Förderrichtlinien schreiben nicht vor, wie die Vorbereitung und Auswertung von Programmen durchgeführt werden müssen. Sie können auch online durchgeführt werden. Die maximale Dauer für die Vorbereitung und die Auswertung von Projekten beträgt drei Tage.

Gemeinsame, längere Vorbereitungen und Auswertungen eines Projekts können als Fachkräfteaustausch gesondert beantragt werden.

Wie wird die Haftung der bewilligten Mittel zwischen den Trägern geregelt?

Die Zuwendungsnehmer haften nur für die Mittel, die ihnen jeweils bewilligt werden, weil sie die entsprechenden Kosten tragen, also in der Regel die Reisenden für den Beitrag zu den Reisekosten und die Gastgebenden für die Programmkosten. Der Träger, der den Zuschuss für die Vorbereitung und die Auswertung beantragt, ist zudem für diesen verantwortlich (siehe vorherige Frage).

Wer darf den Verwaltungskostenzuschuss beantragen?

Die Zentralstellen, die nicht in öffentlicher Trägerschaft agieren und die Anträge ihrer Mitglieder dem DGJW weiterleiten, dürfen den Verwaltungskostenzuschuss beantragen. Derzeit gibt es in Griechenland keine vergleichbaren Strukturen.

Nach der Bewilligung eines Projekts

Wann findet die Auszahlung der Fördermittel statt?

Nach der Bewilligung des Projekts bekommen Sie von uns alle nötigen Unterlagen für die Auszahlung. Sie haben die Möglichkeit nach der Bewilligung bis zu 80 Prozent der Bewilligungssumme abzurufen.

Um das zu machen, schicken Sie uns elektronisch (eingescannt) und mindestens vier Woche vor der Durchführung des Programms den „Antrag zu Mittelabruf“, den wir Ihnen nach der Bewilligung zur Verfügung stellen. Bitte bewahren Sie das Original auf. Das müssen Sie uns nach der Durchführung des Programms zusammen mit den anderen Verwendungsnachweisen zuschicken.

Was passiert, wenn sich die Daten des Antrags geändert haben?

Falls sich das Datum, der Durchführungsort oder die Teilnehmer*innenzahl signifikant verändert, sind Sie verpflichtet, uns zu informieren, bevor das Programm durchgeführt wird.

Es reicht aus, wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren.

Welche Unterlagen sind für die finale Auszahlung der Fördermittel nötig?

    • die Belegliste mit einer Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
    • die Teilnehmer*innenliste (mit eigenständigen Unterschriften von beiden
      Seiten)
    • das Original des Mittelabrufs des Vorschusses (sofern das ausgezahlt wurde)
    • der Sachbericht
    • der ausgefüllten Prüfbogen
    • der Honorarvertrag und die Rechnung des Sprachmittlers und/oder für die
      Sprachanimation
    • das tatsächlich durchgeführte Programm
    • Nachweis für die Nutzung des Förderlogos des DGJW
    • Wenn vom DGJW angefordert: bestimmte Belege oder weitere Unterlagen

 

Alle oben genannten Vorlagen bekommen Sie mit der Bewilligung vom DGJW zugeschickt.

Die teilnehmenden Träger sind verpflichtet diese Verwendungsnachweise innerhalb von zwei Monaten nach der Durchführung des Projekts an uns per Post zu schicken. Die Zentralstellen regeln ihre Fristen gesondert.

Trilaterale Projekte

Welche Kosten werden für das Drittland in Deutschland und Griechenland übernommen?

Den Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gibt es bei trilateralen Projekten für alle Teilnehmer*innen in Deutschland und Griechenland. Bei trilateralen Programmen werden die Tagessätze für alle Teilnehmer*innen an den Gastgeber-Träger in Deutschland oder Griechenland ausgezahlt.

Fahrkostenzuschüsse erhalten lediglich die Deutsche Teilnehmer*innen bei Maßnahmen in Griechenland und/oder die griechischen Teilnehmer*innen bei Maßnahmen in Deutschland. Die Teilnehmer*innen aus einem Drittland erhalten keinen Fahrkostenzuschuss durch das DGJW. Maßnahmen in einem Drittland können durch das DGJW nicht gefördert werden.

Allgemeine Fragen

Was sind Personen der Sprachmittlung?

Die Sprachmittler*innen dolmetschen von einer Sprache in eine andere und ermöglichen die Kommunikation zwischen den Teilnehmenden. Das DGJW stellt dem Träger bis zu 150 Euro/Tag für die Ausgaben der Sprachmittlung zur Verfügung.

Was ist Sprachanimation?

Sprachanimation ist eine spielerische Methode, die im Kontext der non-formalen Bildung entwickelt wurde. Sie soll den Teilnehmer*innen dabei helfen, Sprachbarrieren abzubauen und sie dazu motivieren, neue Kommunikationsstrategien anzuwenden.

Hier finden Sie eine Arbeitshilfe zur digitalen Sprachanimation:
Arbeitshilfe Online-Sprachanimation

Darf ich als Träger einen Teil der Finanzierung für Betriebskosten / Personalkosten nutzen?

Nein, das ist nicht erlaubt.

Wir finanzieren ausschließlich Jugendaustausch- Programme und wir decken keine Personalkosten. Die Summe der Finanzierung muss ausschließlich für die Reise, die Durchführung des Programms sowie für die Unterkunft genutzt werden.

Wir suchen nach einem Projektpartner in Deutschland oder in Griechenland. Können Sie uns helfen?

Wir bemühen uns, solche Anfragen zu bedienen. Mit Sicherheit werden wir in der Zukunft unser Netzwerk weiter aufbauen. Sie können uns Ihre Anfrage schicken und sobald ein Träger, der im gleichen Bereich wie Sie aktiv ist, Interesse daran hat, stellen wir gerne den Kontakt zu Ihnen her.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Interesse!

Ist die Förderung einer Begegnung einer Schule in Deutschland mit einer Deutschen Schule in Griechenland möglich?

Das ist nicht möglich, da die Deutschen Schulen im Ausland bereits von der Bundesrepublik finanziert werden. Dadurch ist das bilaterale Element nicht gegeben, was unseren Förderrichtlinien widerspricht.