Anträge
**** Wir freuen uns sehr über die vielen Anträge für Austauschprogramme im Jahr 2024. Die Einreichungsfrist ist am 1. November 2023 abgelaufen. Falls wir im Laufe des Jahres über Restmittel verfügen, und weitere Anträge für das Jahr 2024 möglich sind, informieren wir Sie hier darüber. Wir unterstützen Sie gern, wenn Sie Begegnungen für das Jahr 2025 planen.****
Für jedes Projekt muss ein von beiden Partnerorganisationen gemeinsamer Antrag gestellt werden.
Alle Anträge müssen bei der zuständigen Zentralstelle bzw. dem zuständigen Dachverband gestellt werden.
Die Zentralstellen sind Partnerinstitutionen, die mit dem DGJW zusammenarbeiten. Sie sind zuständig für die Erstbearbeitung und Bewilligung bestimmter Anträge, sowie für bestimmte Träger je nach Bereich und Sitz. In Deutschland sind die meisten Organisationen einer Zentralstelle, die die Funktion einer Dachorganisation hat, unterstellt.
Für die schulischen Projekte und die Projekte des Sports ist das DGJW Büro in Thessaloniki zuständig.
Für die außerschulischen Projekte (mit Ausnahme des Sports) ist das DGJW Büro in Leipzig zuständig. Hierbei spielt es keine Rolle, wer Gast oder Gastgeber ist.
Für Kleinprojekte sind beide Büros zuständig. Deutsche Träger können den Antrag bei der zuständigen Zentralstelle formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan und ohne Antragsfrist laufend stellen. Griechische Träger können den Antrag sowohl in Leipzig als auch in Thessaloniki formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan und ohne Antragsfrist laufend stellen. Bitte bedenken Sie, dass eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig ist.
Downloads
- Merkblatt für Antragstellende (.pdf)
- Antragsformular-2024 (.pdf) (Bitte nicht im Browser bearbeiten, sondern herunterladen.)
- Antragsformular-2025 (.pdf) (Bitte nicht im Browser bearbeiten, sondern herunterladen.)
- Förderrichtlinien (.pdf)
- Abkommen (.pdf)
- Leitfaden (.pdf)
Nach der Bewilligung
- Mittelabruf des Vorschusses (.xlsx)
- Teilnehmer*innenliste(.pdf)
- Sachbericht (.pdf)
- Belegliste (.xlsx)
- Honorarvertrag Sprachmitlung
- Bericht Praktika & Hospitationen (.pdf)
- Förderlogo (.png)
- Förderlogo (druckfähig) (.eps)
Für Zentralstellen
Material für Begegnungen
Termine & Fristen
Die vollständigen und von allen Partnern unterzeichneten Anträge auf Förderung einer Jugendbegegnung müssen uns die Zentralstellen bis zum 1. November des vorherigen Jahres zuschicken.
Bitte beachten Sie, dass die Zentralstellen ihre Fristen individuell festlegen. Wenn Sie unsicher sind, wer Ihre zuständige Zentralstelle ist, schauen Sie unter Zentralstelle finden oder wenden Sie sich an leipzig@egin-dgjw.org
Während des laufenden Jahres wird es die Möglichkeit für Förderung weiterer Programme geben (Restmittelprogramme). Informationen und Fristen dazu finden Sie unter Aktuelles.
Für Restmittelprojekte gilt nach den Förderrichtlinien eine Antragsfrist von drei Monaten vor der Durchführung des Projekts.
Anträge für Online-Projekte müssen bis spätestens drei Monate vor Durchführung des Programms beantragt werden.
Kleinprojekte können nach den Richtlinien des DGJW formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan beantragt werden. Es ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig.
Förderkriterien einer Jugendbegegnung
- Die Teilnehmer*innen sind 12 bis 29 Jahre alt.
- Die Teilnehmer*innen haben ihren Wohnort in Deutschland oder Griechenland und das Recht ins Ausland zu reisen.
- Die Anträge werden von Trägern (Einzelantragstellern und Zentralstellen mit Zuständigkeit für mehrere Einzelantragsteller) in Deutschland und Griechenland gestellt, die als juristische Person in der Lage sind, die rechtliche, fachliche und pädagogische Verantwortung für die Durchführung von Projekten zu tragen und die administrativen Voraussetzungen zur verwaltungsmäßigen Abwicklung zu erfüllen.
Übersicht Förderungsmöglichkeiten
Förderung der Programmkosten * | bis |
---|---|
Unterbringung in Familien | 20 € |
Unterbringung in Hostels, Hotels, Zeltlagern | 40 € |
Sprachmittllung und/oder Sprachanimation | 150 € |
Förderung der Reisekosten | 0,15 €/km |
Zuschuss Vor- und Nachbereitung pro Projekt und pro Land | 300 € |
Verwaltungskostenzuschuss für Zentralstellen | 100 € |
* pro Teilnehmer*in pro gemeinsamen Programmtag
Kleinprojekte können eine Förderung von bis zu 1.000 € bekommen. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus eigenen Mitteln kommen.
Für hybride Jugendbegegnungen werden zusätzlich für die technische Unterstützung 60 € pro gemeinsamen Programmtag bereitgestellt.
Wir fördern nicht
- Das Studium oder den wissenschaftlichen Austausch (z.B. Studienaufenthalte oder studienbezogene Praktika im anderen Land, wissenschaftliche Studien und Vorhaben)
- Kommerzielle und touristische Projekte
- Baumaßnahmen (Es werden keine Zuschüsse zu Bau, Erwerb, Einrichtung oder Bauerhaltung von Stätten der Jugendbildung und Jugendbegegnung gewährt.)
- Multilaterale Projekte (Projekte, an denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus insgesamt mehr als drei Ländern teilnehmen)
- unilaterale Gedenkstättenfahrten
- individuelle Aufenthalte im anderen Land (z.B. private Teilnahmen an Sprachkursen oder Au-Pair-Aufenthalte)
- Schulaustauschjahre im anderen Land
- Personalkosten
FAQ
Hier finden Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen bezüglich der Antragstellung beim Deutsch-Griechischen Jugendwerk.
Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, dann schreiben sie uns an info@egin-dgjw.org
Programmarten und Anträge
Welche Programmarten können gefördert werden?
Das DGJW fördert deutsch-griechische Projekte, das heißt Projekte, die gemeinsam von einer griechischen und einer deutschen Partnergruppe durchgeführt werden.
Konkreter:
- Begegnungen von Jugendlichen zwischen 12 und 29 Jahren
- Fachkräfteprogramme (Zusammenarbeit und Austausch von Fachkräften, die sich in der Jugendarbeit engagieren)
- Trilaterale Programme (mit Teilnehmer*innen aus Deutschland, Griechenland und einem Drittland)
- Praktika und Hospitationen
- Kleinprojekte (siehe unten)
Ein Projekt, also eine sogenannte Jugendbegegnung, darf eine Dauer von 5 (bei Fachkräfteprogrammen 4) bis 30 Tagen haben. Ein Projekt darf nicht dem Tourismus dienen. Es muss ungefähr die gleiche Anzahl von Teilnehmer*innen aus beiden Ländern anwesend sein (bei Jugendbegegnungen mindestens 5).
Welche Kriterien muss ein Antrag erfüllen, um den Voraussetzungen der Förderung durch das DGJW zu entsprechen?
Ziel des DGJW ist es, Jugendliche aus Deutschland und Griechenland näher zusammenzubringen. Das wichtigste Förderkriterium bei der DGJW-Förderung ist der Begegnungscharakter. Die Jugendlichen aus Deutschland und Griechenland sollten die Möglichkeit haben, sich gegenseitig kennenzulernen und gemeinsam Aktivitäten zu unternehmen. Ein erfolgreicher Förderantrag erfordert eine gemeinsame Antragstellung, bei der beide Partner gemeinsam für die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Vorbereitung des Projektes verantwortlich sind.
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können von Trägern (Einzelantragstellern und Zentralstellen mit Zuständigkeit für mehrere Einzelantragsteller) in Deutschland und Griechenland gestellt werden, die als juristische Person in der Lage sind, die rechtliche, fachliche und pädagogische Verantwortung für die Durchführung von Projekten zu tragen und die administrativen Voraussetzungen zur verwaltungsmäßigen Abwicklung zu erfüllen. Der Antrag wird gemeinsam durch den deutschen und den griechischen Träger gestellt.
Was sind Kleinprojekte?
Kleinprojekte sind Aktivitäten, die gemäß unseren Richtlinien nicht als Jugendbegegnung oder Fachkräfteprogramm beantragt werden können, aber dem deutsch-griechischen Jugendaustausch in besonderer Weise dienen.
Sie können eine Förderung in Höhe von bis zu 1000 Euro bekommen. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus eigenen Mitteln kommen.
Kleinprojekte können nach den Richtlinien des DGJW formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan beantragt werden. Die Anträge können ohne Frist laufend gestellt werden. Für diese Anträge ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig.
Meistens werden Kleinprojekte im Rahmen schon bewilligter Projekte extra angemeldet. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Jugendbegegnung kreieren die Teilnehmer*innen aus Deutschland und Griechenland gemeinsam ein Graffiti. Danach wollen sie als Erinnerung ihr Werk auf T-Shirts drucken. Die Finanzierung dieses Anliegens kann als Kleinprojekt beantragt werden.
Kleinprojekte können auch digital durchgeführt werden (siehe unten).
An wen wenden sich deutsche und griechische Träger, um ein Kleinprojekt zu beantragen?
Die Träger wenden sich an die zuständige Zentralstelle oder an das DGJW Büro, das für Ihre Anträge zuständig ist.
Können Onlineprojekte gefördert werden?
Onlineprojekte können auch gefördert werden.
Online oder Hybride Jugendbegegnung
Bei den hybriden Jugendbegegnungen trifft sich die deutsche Gruppe in Deutschland vor Ort, die griechische Gruppe in Griechenland vor Ort und beide Gruppen treffen sich online, um zusammen zu arbeiten.
Bei den online Jugendbegegnungen treffen sich alle Teilnehmer*innen online. Förderkriterien für diese Onlineprojekte:
- Mindestdauer 4 Tage, diese müssen nicht aufeinander folgen
- Ein Programmtag umfasst mindestens 2 Stunden gemeinsamen Programms
- Mindestens 50% des Programms werden gemeinsam online durchgeführt. Die verbleibende Zeit kann auch in den nationalen Gruppen gearbeitet werden.
- Für die hybriden Jugendbegegnungen gelten die Finanzierungsbeträge, die auch für die Präsenz-Jugendbegegnungen gelten (siehe Tabelle unten). Sowohl der deutsche als auch der griechische Träger gelten als Gastgeber. Zusätzlich werden für die technische Unterstützung der Jugendbegegnung bis zu 60 Euro pro Tag gemeinsamen Programms bereitgestellt.
Antragstellung
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Alle Anträge müssen bei der zuständigen Zentralstelle bzw. dem zuständigen Dachverband gestellt werden.
Die Zentralstellen sind Partnerinstitutionen, die mit dem DGJW zusammenarbeiten. Sie sind zuständig für die Erstbearbeitung und Bewilligung bestimmter Anträge, sowie für bestimmte Träger je nach Bereich und Sitz. In Deutschland sind die meisten Organisationen einer Zentralstelle, die die Funktion einer Dachorganisation hat, unterstellt.
Für die schulischen Projekte und die Projekte des Sports ist das DGJW Büro in Thessaloniki zuständig.
Für die außerschulischen Projekte (mit Ausnahme des Sports) ist das DGJW Büro in Leipzig zuständig. Hierbei spielt es keine Rolle, wer Gastl oder Gastgeber ist.
Für Kleinprojekte sind beide Büros zuständig. Träger können den Antrag bei der zuständigen Zentralstelle formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan und ohne Antragsfrist laufend stellen. Bitte bedenken Sie, dass eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig ist.
Muss der Antrag durch eine Zentralstelle gestellt werden?
Grundsätzlich muss ein Antrag über eine Zentralstelle bei uns gestellt werden.
Die Zentralstellen sind Partnerinstitutionen, die mit dem DGJW zusammenarbeiten. Sie sind die ersten Ansprechpartner für Träger, die einen Antrag beim DGJW stellen wollen und können beim DGJW Sammelanträge für die Träger in ihrer Zuständigkeit einreichen. Wer nicht weiß, welche Zentralstelle für die eigene Organisation zuständig ist, kann dies beim DGJW erfragen oder unter Zentralstelle finden nachschauen.
Projekte des Sports werden beim DGJW Büro Thessaloniki durch die zuständige Zentralstelle gestellt.
Alle außerschulischen Projekte werden beim DGJW Büro Leipzig durch die zuständige Zentralstelle beantragt.
Schulische Projekte werden beim DGJW Büro Thessaloniki gestellt.
In welcher Sprache stellen wir den Antrag?
Unser Antragsformular ist zweisprachig. Unsere Büros in Leipzig und Thessaloniki arbeiten bilingual (Deutsch/Griechisch). Die Antragsteller aus Deutschland füllen die Teile des Antrags, die sie betreffen, auf Deutsch aus, die griechischen Antragsteller auf Griechisch.
Wir empfehlen die Teile, die von einer deutschen Zentralstelle geprüft werden (z.B. Projektbeschreibung), auf Deutsch auszufüllen. Gleiches gilt für Teile des Antrags, welche von einer griechischen Zentralstelle geprüft werden.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss bei uns bis zum 1. November des vorherigen Jahres vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass die Zentralstellen ihre Fristen individuell festlegen. Deswegen empfehlen wir Ihnen, immer mit dem deutschen Träger wegen der Antragsfrist in Kontakt zu bleiben.
Falls das Jugendwerk über Restmittel verfügt, können auch darüber hinaus Projekte beantragt werden, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Für diese Projekte gilt nach den Förderrichtlinien eine Antragsfrist von drei Monaten vor der Durchführung des Projekts.
Anträge für Onlineprojekte müssen bis spätestens drei Monate vor Durchführung des Programms beantragt werden.
Kleinprojekte können nach den Richtlinien des DGJW formlos und ohne Antragsfrist mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan beantragt werden. Es ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig.
Wird der Antrag über eine Zentralstelle eingereicht, gelten die Fristen der jeweiligen Zentralstelle, deswegen empfehlen wir Ihnen, immer mit dem deutschen Träger wegen der Antragsfrist in Kontakt zu bleiben.
Sind neben dem Antragsformular noch weitere Unterlagen erforderlich?
1. Das Programm (siehe Antragsformular)
2. Eine Kopie der Reisestrecke (z.B. Google Maps), für die Sie eine Förderung beantragen
3. Der griechische Träger muss eine Kopie der Satzung, das Protokoll der jüngsten Vorstandssitzung oder einen Nachweis dafür, wer den Träger vertritt und rechtsverbindlichem Namen des Trägers zeichnen kann und den Steuerbescheid des vergangenen Jahrs schicken.
Dürfen wir mehr als einen Antrag stellen?
Ja, Sie können mehr als einen Antrag stellen. Jeder Antrag ist eine Begegnung, ein Austausch. Haben Sie zwei Reisen/ Austausche geplant (ein Teil der Programms in Deutschland und ein Teil in Griechenland, so sind zwei Anträge zu stellen.
Wird eine digitale Unterschrift akzeptiert?
Die griechischen Träger können das Antragsformular digital durch das Onlineportal gov.com beglaubigen. Auf diese Art und Weise beglaubigen griechische Träger den Antrag durch ein elektronisches Siegel und brauchen keine eigenhändige Unterschrift am Ende des Antrags. Das DGJW akzeptiert Dokumente in eingescannter Form. Es ist jedoch wichtig, die originalen Belege und Unterlagen fünf Jahren nach Projektende aufzubewahren.
Ist eine Kofinanzierung aus anderen Quellen möglich?
Eine Kofinanzierung ist grundsätzlich möglich. Sollte die Kofinanzierung genehmigt werden, ist sie dem DGJW mitzuteilen. Jeder Antrag zu Kofinanzierung durch andere Programme oder andere, bilaterale Jugendwerke wird einzeln geprüft. Ausgeschlossen sind Kofinanzierungen durch das Auswärtiges Amt und den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP).
Teilnehmer*innen
Wie alt sollten die Teilnehmer*innen sein?
Teilnehmen können alle jungen Menschen in Deutschland und Griechenland im Alter von 12 bis 29 Jahren.
Können Teilnehmer*innen, die keine griechische oder deutsche Staatsbürgerschaft besitzen auch gefördert werden?
Ja, solange die Teilnehmer*innen ihren Wohnort in Deutschland oder Griechenland und das Recht ins Ausland zu reisen haben.
Zuschussarten und Höhe der Förderung
Wie hoch sind die Förderungen, die man beim DGJW beantragen kann?
Die Grundlage für die Finanzierung durch das DGJW sind die Förderrichtlinien.
Die Finanzierung durch das DGJW wird ausschließlich als Projektförderung zur Deckung von Ausgaben des Zuschussempfängers und als Teilfinanzierung gegeben. Sie deckt nicht die Gesamtkosten des Projekts.
Förderung der Programmkosten * | bis |
---|---|
Unterbringung in Familien | 20 € |
Unterbringung in Hostels, Hotels, Zeltlagern | 40 € |
Sprachmittllung und/oder Sprachanimation | 150 € |
Förderung der Reisekosten | 0,15 €/km |
Zuschuss Vor- und Nachbereitungpro Projekt und pro Land | 300 € |
Verwaltungskostenzuschuss für Zentralstellen | 100 € |
* pro Teilnehmer*in pro gemeinsamen Programmtag
Beispiel
Es wird eine Jugendbegegnung mit Teilnehmer*innen aus Leipzig und Thessaloniki organisiert. Die Jugendbegegnung wird in Leipzig stattfinden und beinhaltet 7 Tage gemeinsamen Programms. Es nehmen 10 Jugendliche aus Deutschland, 10 Jugendliche aus Griechenland, 2 Begleiter*innen für jede Gruppe und ein Sprachmittler (insgesamt 25 Personen) teil. Die Finanzierung wird wie folgt berechnet:
Der deutsche Träger (in diesem Fall Gastgeber) beantragt die Programmkosten und der griechische Träger (in diesem Fall Gast) beantragt die Reisekosten.
Programmkosten (Gastgeber*in)
Zuschussart | Summe | |
---|---|---|
Unterkunft aller Teilnehmer*innen z.B. im Hostel | 25 Personen x 7 Tage x 40 € | 7.000 € |
Sprachmittler | 7 Tage x 150 € | 1.050 € |
Zuschuss Vor- und Nachbereitung | 300 € | 300 € |
8.350 € |
Reisekosten (Gast)
Die Entfernung Leipzig-Thessaloniki beträgt 1775 Kilometer (laut Google Maps).
Zuschussart | Summe | |
---|---|---|
Reisekosten | 12 Teilnehmer*innen x 0,15 € x 1775 km | 3.195 € |
Zuschuss Vorbereitung und Auswertung | 300 € | 300 € |
3.495 € |
Wer bekommt den Fahrtkostenzuschuss und wer den Zuschuss für die Tagessätze?
Die Fahrkostenzuschüsse (0,15 €/km pro Teilnehmer*in) sind grundsätzlich Bestandteil des gemeinsamen Antrags und werden an die Organisation ausgezahlt, die reist (Gast) und die auch zuständig für die Organisation dieser Reise ist.
Die Kontodaten müssen entweder im Antrag ausgefüllt oder gesondert an das DGJW übermittelt werden. Der Fahrkostenzuschuss ist für die Reise der Gäste von dem Sitz des Trägers zu dem Ort, wo das Programm durchgeführt wird, vorgesehen. Der Gastgeber erhält die Tagessätze für die Unterkunft für die gesamte Gruppe, da er die Verantwortung für den Aufenthalt und das Programm im Gastland hat.
Wie wird der Fahrtkostenzuschuss berechnet?
Der Fahrkostenzuschuss wird pro Teilnehmer*in und pro Kilometer berechnet. Grundlage für die Berechnung ist die einfache Landstrecke zwischen Heimatort und dem Ort der Begegnung. Es ist dem Antrag einen Ausdruck der Wegstrecke beizufügen.
Wer darf den Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Projekte im eigenen Land?
Die Förderung für die Vorbereitung der Teilnehmenden und die Nachbereitung des Projekts (in Höhe von max. 300 €) darf jeder Träger für Projekte, die in dem Land stattfinden, in dem sich sein Sitz befindet, beantragen. Die Förderung ist für Aktionen vorgesehen, die der Vorbereitung und der Auswertung des Programms dienen. Das heißt sowohl der Gastgeber-Träger als auch der Gast-Träger dürfen sie beantragen (jeder ein Mal pro Projekt). Damit ist die jeweilige Vor- und Nachbereitung sowohl des Gastes als auch des Gastgebers im jeweiligen Heimatland, in Abweichung von einer gemeinsamen bilateralen Vorbereitung an einem Ort, gemeint. Die anfallenden Kosten für die Vorbereitung und Auswertung müssen im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens belegt werden. Unsere Förderrichtlinien schreiben nicht vor, wie die Vorbereitung und Auswertung von Programmen durchgeführt werden müssen. Sie können auch online durchgeführt werden. Die maximale Dauer für die Vorbereitung und die Auswertung von Projekten beträgt drei Tage.
Wie wird die Haftung der bewilligten Mittel zwischen den Trägern geregelt?
Die Zuwendungsnehmer haften nur für die Mittel, die ihnen jeweils bewilligt werden, weil sie die entsprechenden Kosten tragen, also in der Regel die Reisenden für den Beitrag zu den Reisekosten und die Gastgebenden für die Programmkosten. Der Träger, der den Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung beantragt, ist zudem für diesen verantwortlich (siehe vorherige Frage).
Wer darf den Verwaltungskostenzuschuss beantragen?
Die Zentralstellen, die nicht in öffentlicher Trägerschaft agieren und die Anträge ihrer Mitglieder dem DGJW weiterleiten, dürfen den Verwaltungskostenzuschuss beantragen.
Nach der Bewilligung eines Projekts
Wann findet die Auszahlung der Fördermittel statt?
Nach der Bewilligung des Projekts bekommen Sie von uns alle nötigen Unterlagen für die Auszahlung. Sie haben die Möglichkeit nach der Bewilligung bis zu 80 Prozent der Bewilligungssumme abzurufen.
Um das zu machen, schicken Sie uns elektronisch (eingescannt) und mindestens vier Woche vor der Durchführung des Programms den „Antrag zu Mittelabruf“, den wir Ihnen nach der Bewilligung zur Verfügung stellen. Bitte bewahren Sie das Original auf. Sollte eine Zentralstelle Ihren Antrag bearbeiten, wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Auszahlung von Vorschüssen an die zuständige Zentralstelle.
Was passiert, wenn sich die Daten des Antrags geändert haben?
Falls sich das Datum, der Durchführungsort oder die Teilnehmer*innenzahl signifikant verändert, sind Sie verpflichtet, uns zu informieren, bevor das Programm durchgeführt wird.
Es reicht aus, wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren.
Welche Unterlagen sind für die finale Auszahlung der Fördermittel nötig?
- die Belegliste mit einer Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben
- die Teilnehmer*innenliste (mit eigenständigen Unterschriften von beiden
Seiten) - der Sachbericht
- der ausgefüllten Prüfbogen
- der Honorarvertrag und die Rechnung des Sprachmittlers und/oder für die
Sprachanimation - das tatsächlich durchgeführte Programm
- Nachweis für die Nutzung des Förderlogos des DGJW
- Wenn vom DGJW angefordert: bestimmte Belege oder weitere Unterlagen
Alle oben genannten Vorlagen sind auf unsere Webseite abrufbar.
Die teilnehmenden Träger sind verpflichtet diese Verwendungsnachweise innerhalb von zwei Monaten nach der Durchführung des Projekts an uns zu schicken. Die Zentralstellen regeln ihre Fristen gesondert. Die Unterlagen für den Verwendungsnachweis sollten digital eingereicht werden, in einer PDF-Datei pro Maßnahme.
Trilaterale Projekte
Welche Kosten werden für das Drittland in Deutschland und Griechenland übernommen?
Den Zuschuss zu den Programmkosten gibt es bei trilateralen Projekten für alle Teilnehmer*innen in Deutschland und Griechenland. Bei trilateralen Programmen werden die Tagessätze für alle Teilnehmer*innen an den Gastgeber-Träger in Deutschland oder Griechenland ausgezahlt.
Fahrkostenzuschüsse erhalten lediglich die Deutsche Teilnehmer*innen bei Maßnahmen in Griechenland und/oder die griechischen Teilnehmer*innen bei Maßnahmen in Deutschland. Die Teilnehmer*innen aus einem Drittland erhalten keinen Fahrkostenzuschuss durch das DGJW. Maßnahmen in einem Drittland können durch das DGJW nicht gefördert werden.
Allgemeine Fragen
Was sind Personen der Sprachmittlung?
Die Sprachmittler*innen dolmetschen von einer Sprache in eine andere und ermöglichen die Kommunikation zwischen den Teilnehmenden. Das DGJW stellt dem Träger bis zu 150 Euro/Tag für die Ausgaben der Sprachmittlung zur Verfügung.
Was ist Sprachanimation?
Sprachanimation ist eine spielerische Methode, die im Kontext der non-formalen Bildung entwickelt wurde. Sie soll den Teilnehmer*innen dabei helfen, Sprachbarrieren abzubauen und sie dazu motivieren, neue Kommunikationsstrategien anzuwenden.
Hier finden Sie eine Arbeitshilfe zur digitalen Sprachanimation:
Arbeitshilfe Online-Sprachanimation
Was ist ein Programmtag?
Programmtage sind Tage, an denen die griechische und deutsche Gruppe gemeinsam etwas unternehmen. Nur Programmtage sind förderfähig. Auch An- und Abreisetage können Programmtage sein, sofern ein inhaltlicher Programmpunkt durchgeführt wird, z. B. eine Kennenlernrunde oder die Auswertung des Austauschs.
Darf ich als Träger einen Teil der Finanzierung für Betriebskosten / Personalkosten nutzen?
Nein, das ist nicht erlaubt.
Wir finanzieren ausschließlich Austauschprogramme und decken keine Personalkosten und Betriebskosten.
Wir suchen nach einem Projektpartner in Deutschland oder in Griechenland. Können Sie uns helfen?
Bitte tragen Sie sich auf unserer digitalen Karte ein, dort entdecken Sie Organisationen, Träger und Schulen, die Jugendbegegnungen organisieren möchten.
Ist die Förderung einer Begegnung einer Schule in Deutschland mit einer Deutschen Schule in Griechenland möglich?
Das ist nicht möglich, da die Deutschen Schulen im Ausland bereits von der Bundesrepublik finanziert werden. Dadurch ist das bilaterale Element nicht gegeben, was unseren Förderrichtlinien widerspricht.