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Sonstige Projekte

Kleinprojekte

Kleinprojekte sind Aktivitäten, die gemäß unseren Richtlinien nicht als Jugendbegegnung oder Fachkräfteprogramm beantragt werden können, aber dem deutsch-griechischen Jugendaustausch in besonderer Weise dienen.

Meistens werden Kleinprojekte im Rahmen schon bewilligter Projekte extra angemeldet. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Jugendbegegnung kreieren die Teilnehmer aus Deutschland und Griechenland gemeinsam ein Graffiti. Danach wollen sie als Erinnerung deren Werk auf T-Shirts drucken. Die Finanzierung dieses Anliegens kann als Kleinprojekt beantragt werden. Kleinprojekte können aber auch unabhängig von bestehenden Projekten beantragt werden.

Kleinprojekte können eine Förderung in Höhe von bis zu 1000 Euro bekommen. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus eigenen Mitteln kommen. Kleinprojekte können nach den Richtlinien des DGJW formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- Und Finanzierungsplan beantragt werden. Um ein Kleinprojekt zu beantragen, wenden sich die deutschen Träger an eine Zentralstelle und die griechischen Träger direkt an das DGJW (Büro in Thessaloniki oder Büro in Leipzig). Für Anträge für Kleinprojekte ist eine Bearbeitungszeit von vier Wochen vorgesehen.

Im Rahmen der Kleinprojekte werden keine Werbeartikel gefördert, die nur der Werbung des Trägers und/oder des DGJW dienen, z. B. Artikel, Broschüren oder anderes Material nur mit dem Logo oder dem Namen des Trägers und/oder des DGJW.

Die Kriterien in Stichpunkten:

  • Kleinprojekte fördern die Begegnung der Jugendlichen aus Deutschland und Griechenland.
  • Sie schaffen einen Mehrwert für die Organisation.
  • Sie werben für die Idee des Jugendaustausches, sowohl durch die Wahl der Form als auch der Zielgruppe.
  • Es wird vorausgesetzt, dass die Reichweite des Kleiprojekts über die Teilnehmende hinausgeht.
  • Es ist unterschriftberechtigten Personen des Trägers untersagt, Honorare zu erhalten, dies gilt auch für Teilnehmende des Projekts.
  • Einzelne Programmpunkte, welche innerhalb einer Austauschmaßnahme stattfinden sollen, stellen kein Kleinprojekt dar.

Onlineprojekte

Es gibt zwei Kategorien von Onlineprojekten: Hybride Jugendbegegnungen und Online-Kleinprojekte.

Hybride Jugendbegegnung

Bei den hybriden Jugendbegegnungen treffen sich die nationalen Gruppen im jeweiligen Land vor Ort und online mit der anderen Gruppe.

Förderkriterien für diese Onlineprojekte:

  • Sowohl der deutsche als auch der griechische Träger gelten als Gastgeber.
  • Mindestdauer: 4 Tage. Diese müssen nicht aufeinander folgen.
  • Ein Programmtag umfasst mindestens 2 Stunden gemeinsamen Programms.
  • Mindestens 50% des Programms werden gemeinsam online durchgeführt. Die verbleibende Zeit kann auch in den nationalen Gruppen gearbeitet werden.

Für die hybriden Jugendbegegnungen gelten die Finanzierungsbeträge, die auch für die Präsenz-Jugendbegegnungen gelten. Zusätzlich werden für die technische Unterstützung der Jugendbegegnung 60 Euro pro Tag gemeinsames Programms bereitgestellt.

Online-Kleinprojekte

Für Online Kleinprojekte gelten die entsprechenden Konditionen: Sie können eine Förderung von bis zu 1000 Euro bekommen. Mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben müssen aus eigenen Mitteln kommen. Deren Finanzierung kann formlos mit einer kurzen Beschreibung des Projekts und einem Kosten- und Finanzierungsplan ohne Antragsfristen laufend beantragt werden. Bitte bedenken Sie, dass eine Bearbeitungszeit von vier Wochen nötig ist.

Trilaterale Programme

Das DGJW fördert auch trilaterale Programme, bei denen neben den deutschen und griechischen Partner auch ein Partner aus einem Drittland teilnimmt. Bei trilateralen Programmen werden die Tagessätze für alle Teilnehmenden an den Gastgeber in Deutschland oder Griechenland ausgezahlt.

Fahrkostenzuschüsse erhalten lediglich die Deutsche Teilnehmenden bei Maßnahmen in Griechenland und/oder die griechischen Teilnehmende bei Maßnahmen in Deutschland. Die Teilnehmenden aus einem Drittland erhalten keinen Fahrkostenzuschuss durch das DGJW.

Projekte, die in einem Drittland stattfinden, können durch das DGJW nicht gefördert werden.