
Für Anträge im Förderjahr 2027 gibt es eine Neuerung bei der Förderung der Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden:
Auf Grundlage einer Durchführungsbestimmung nach Ziffer 5 der Förderrichtlinien des DGJW wird der Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden künftig 150,00 Euro betragen.
Die neue Regelung bringt für alle Beteiligten vor allem Vorteile in der praktischen Abwicklung: Die Anforderungen an die Förderung werden transparenter, deren Handhabung einfacher und der Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.
Gleichzeitig wird die Qualität der Jugendbegegnungen und die Erfahrung der Teilnehmenden stärker sichtbar gemacht, denn eine dokumentierte (schriftliche) Evaluation der Begegnung ist künftig verpflichtender Bestandteil des Verwendungsnachweises für diesen Teil der Förderung. Sie unterstützt die Träger dabei, Erfahrungen und Ergebnisse für zukünftige Projekte festzuhalten. Hierzu empfehlen wir insbesondere das Evaluations-Tool „iEval“ (https://i-eval.eu/).
Diese Änderung gilt zunächst für Anträge im Förderjahr 2027 und ist auf ein Jahr befristet.
Alle weiteren Informationen zur Förderung finden Sie in unseren FAQ und den Förderrichtlinien des DGJW.